Dienstag, 13. Dezember 2011

Haufe: DDR-Recht - Verjährung zum Jahresende für Eigentumsrechte in östlichen Bundesländern nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Quelle: Haufeverlag


Neben verschiedenen "normalen" Verjährungen zum Jahresende gilt es, 10 Jahre nach der Schuldrechtsreform, besonders auf die Verjährung von Eigentumsrechten an Grundstücken in den östlichen Bundesländern nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu achten. Das BMJ weist auf die in dieser Hinsicht besondere Bedeutung des Jahreswechsels hin.
Spätfolge der Schuldrechtsreform
Mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 wurde auch das Verjährungsrecht geändert.
Für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung wurde eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 196 BGB) eingeführt.
·         Nach den zur Schuldrechtsreform getroffenen Übergangsvorschriften kann die 10-jährige Verjährungsfrist auch für Ansprüche, die am 1. Januar 2002 schon bestanden, aber noch nicht verjährt waren, gelten.
·         Die 10-jährige Verjährungsfrist begann für solche Ansprüche am 1. Januar 2002, so dass sie mit Ablauf des 31. Dezember 2011 verjähren können.

Noch ein Schlösschen in Sachsen oder ein Hof in Mecklenburg-Vorpommern?
Die 10-jährige Verjährungsfrist gilt insbesondere auch für die Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG). Dieses Gesetz hat Bedeutung für die in den östlichen Bundesländern notwendige Überleitung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden in das System den Bürgerlichen Rechts.
Es erlaubt die Zusammenführung der getrennten Eigentumsrechte und gewährt dem Nutzer des Grundstücks das Recht zu wählen, ob er den Ankauf des Grundstücks (§ 32 SachenRBerG) oder die Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück (§ 61 SachenRBerG) verlangt. Darüber hinaus gewährt das Gesetz Ansprüche auf Bestellung von Dienstbarkeiten (§ 116 SachenRBerG).


Wie kann die Verjährung verhindert werden
Den Beteiligten stehen verschiedene Wege offen, den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Die Verjährung kann insbesondere durch Rechtsverfolgungsmaßnahmen gehemmt (§ 204 BGB) werden. Solange die Verjährung gehemmt ist, läuft die Verjährungsfrist nicht.


Sonderweg in diesem Fall: Antrag auf Einleitung eines notariellen Vermittlungsverfahrens
Gläubiger von Ansprüchen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz können die Verjährung insbesondere durch einen Antrag auf Einleitung eines notariellen Vermittlungsverfahrens (§§ 97 f. SachenRBerG) sowie mit einer Klage nach den §§ 103 f. SachenRBerG (Bereinigungsklage) hemmen.
Die Verjährung der Ansprüche ist auch gehemmt, solange zwischen den Beteiligten Verhandlungen über die Bereinigung der Rechtsverhältnisse schweben (§ 203 BGB). Schließlich verjähren Ansprüche auch dann nicht, wenn sie vom Anspruchsgegner anerkannt werden (§ 212 BGB).

Dienstag, 1. November 2011

SteuerR: Nichterfüllung der BFH-Anforderungen bei Fahrtenbuchführung mithilfe eines Excel-Computerprogramms und zusätzlichen Handmitschriften


BFH vom 12.07.2011,VI B 12/11

Ein mithilfe einer Excel-Tabelle und zusätzlichen handschriftlichen
Aufzeichnungen geführtes Fahrtenbuch genügt den Anforderungen an
die ordnungsgemässe Führung eines Fahrtenbuches nicht, da eine
nachträgliche Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann. (Aus
den Gründen: ...Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Da-
tei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemässes Fahrtenbuch
nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an dem zu einem früheren
Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwende
ten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichwei-
te in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden. Die im
Streitfall mit Hilfe des MS Excel-Tabellenkalkulationsprogramms er-
stellten Tabellenblätter sowie die diesen zu Grunde liegenden hand-
schriftlichen Aufzeichnungen des Klägers und Beschwerdeführers ge-
nügen nicht den von der Rspr. geforderten Anforderungen...).Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
NWB,2011 3338 (LS)

Mittwoch, 14. September 2011

§ 86 VVG Übergang von Ersatzansprüchen

§ 86 VVG Übergang von Ersatzansprüchen

Elterngeld: Karlsruhe lässt Vätermonate unangetastet - Recht - FOCUS Online - Nachrichten

Elterngeld: Karlsruhe lässt Vätermonate unangetastet - Recht - FOCUS Online - Nachrichten

BVerwG: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC | beck-aktuell

BVerwG: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC | beck-aktuell

BFH: Kosten für Erstausbildung unmittelbar nach Schulabschluss bei Veranlassung durch spätere Berufstätigkeit voll abziehbar | beck-aktuell

BFH: Kosten für Erstausbildung unmittelbar nach Schulabschluss bei Veranlassung durch spätere Berufstätigkeit voll abziehbar | beck-aktuell

Ärger mit der Bank? Neue Urteile zu unzulässigen AGB, Haftungsfragen und Beratungsfehlern - Recht - haufe.de

Ärger mit der Bank? Neue Urteile zu unzulässigen AGB, Haftungsfragen und Beratungsfehlern - Recht - haufe.de

Donnerstag, 7. Juli 2011

BetreuungsR - § 1821 BGB

(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts:
1.zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück;
2.zur Verfügung über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder auf Begründung oder Übertragung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Befreiung eines Grundstücks von einem solchen Recht gerichtet ist;
3.zur Verfügung über ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk oder über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk gerichtet ist;
4.zur Eingehung einer Verpflichtung zu einer der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Verfügungen;
5.zu einem Vertrag, der auf den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an einem Grundstück gerichtet ist.
(2) Zu den Rechten an einem Grundstück im Sinne dieser Vorschriften gehören nicht Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Zur Frage in welchem Umfang ein Betreuer eine betreuungsgerichtliche Genehmigungen benötigt.


VerwR - Zulässigkeit der Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verdachtsabhän- gig angefertigten Bildaufnahme mit "Leivtec XV2"

VG BERLIN vom 9.02.2011,VG 11 K 459/10
Mangelt es an der Mitwirkung des Kfz-Halters bei der Aufklärung
hinsichtlich der Identität des Fahrers nach einem Geschwindigkeits-
verstoss und wurde der Verkehrsverstoss im Rahmen einer verdachts-
abhängig getätigten Bildaufnahme aufgezeichnet, so ist die Anord-
nung einer Fahrtenbuchauflage für zwölf Monate zulässig. (Aus den
Gründen: ...Bei der betreffend das Fahrzeug des Klägers eingesetz-
ten Geschwindigkeitsmessanlage "Leivtec XV2" handelt es sich nach
Auffassung der Kammer um ein verdachtsabhängiges Messsystem. Hier-
nach wird bei einer automatischen Auswertung bei dieser vollautoma-
tischen Betriebsart nach dem Auffinden einer Geschwindigkeitsüber-
schreitung ein Videoprint erstellt. Der Verwertung von Messergeb-
nissen mit Hilfe des Messsystems "Leivtec XV2", bei dem es sich um
ein seit vielen Jahren im Einsatz befindliches und anerkanntes
Messsystem handelt, begegnet in keiner Weise irgendwelchen rechtli-
chen Bedenken...). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 92973).
ADAJUR-ARCHIV

Montag, 4. Juli 2011

Bankenrecht - BGH zu  Lastschriften: nicht zeitnah widersprochen ist oft konkludent genehmigt - Recht - haufe.de

BGH zu Lastschriften: nicht zeitnah widersprochen ist oft konkludent genehmigt - Recht - haufe.de

BGH klärt wichtige Verjährungsfrage - Renovierungskosten

BGH klärt wichtige Verjährungsfrage - Recht - haufe.de

BGH 2011 - Entscheidungen im Mietrecht

Recht - haufe.de

BGH: Vermieter kann auf zukünftige Zahlung klagen, wenn Mieter in Verzug ist - Recht - haufe.de

BGH: Vermieter kann auf zukünftige Zahlung klagen, wenn Mieter in Verzug ist - Recht - haufe.de

Gesetzliche Unfallversicherung: Rechtsfragen zum Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen oder guten Taten - Recht - haufe.de

Gesetzliche Unfallversicherung: Rechtsfragen zum Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen oder guten Taten - Recht - haufe.de

Baurecht: VOB/B: Hemmung der Gewährleistungsfrist durch Nachbesserung nach Abnahme > Rechtsanwalt Ferner > Strafrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Baurecht: VOB/B: Hemmung der Gewährleistungsfrist durch Nachbesserung nach Abnahme > Rechtsanwalt Ferner > Strafrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Montag, 27. Juni 2011

Datenschutz: Vorsicht: Urlaubszeit und Technik > Rechtsanwalt Ferner > Strafrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Datenschutz: Vorsicht: Urlaubszeit und Technik > Rechtsanwalt Ferner > Strafrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Massgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Voraussetzungen zur An- ordnung einer medizinisch - psychologischen Untersuchung ("Idiotentest")

OVG BERLIN-BRANDENBURG vom 18.01.2011,OVG 1 S 233/10

Für die Beurteilung der Rechtmässigkeit der Anordnung eines medizi-
nisch - psychologischen Gutachtens (MPU) gemäss § 13 Nr.2 Buchst.b
FeV ist auf den Zeitpunkt der Gutachtenanforderung abzustellen. Ein
danach eintretendes Verwertungsverbot für einen Verkehrsverstoss
lässt die Rechtmässigkeit der darauf gestützten Gutachtenanordnung
nicht entfallen. (Aus den Gründen: ...Mit der von Gesetzes wegen
zwingenden Gutachtenanordnung wäre es unvereinbar, wenn die nach-
trägliche Tilgung von Verkehrsverstössen die Rechtmässigkeit der
Anordnung beeinflussen könnte. Zudem gebieten Sinn und Zweck der
Gutachtenanordnung, die der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit
des Strassenverkehrs dient, eine nachträgliche Tilgung von Ver-
kehrsverstössen ausser Betracht zu lassen. Denn die gesetzlich be-
stimmte sachliche Notwendigkeit für die Überprüfung der Fahreignung
des Betroffenen durch Einholung einer MPU wird durch die nachträg-
liche Tilgung nicht berührt...).
BA,2011 117

BFH: Selbst getragene Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar | beck-aktuell

BFH: Selbst getragene Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar | beck-aktuell

Freitag, 27. Mai 2011

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Zum 01.07.2011 erhöhen sich die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 ZPO sowie
§ 850f Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO. Das Bundesjustizministerium hat am 09.05.2011 die neuen
Werte bekanntgegeben (BGBl I, 825). So ist z.B. der Freibetrag für Alleinstehende von
985,15 Euro auf 1.028,89 Euro erhöht worden.


Hier

gelangen Sie auf eine Broschüre des Bundesjustizministeriums dazu.

Dienstag, 24. Mai 2011

Anrechnung von Nebeneinkommen beim Arbeitslosengeld | Nebentätigkeit, Entgeltersatzleistungen, Einkommensanrechnung, Arbeitslosengeld | Rechtslupe

Anrechnung von Nebeneinkommen beim Arbeitslosengeld | Nebentätigkeit, Entgeltersatzleistungen, Einkommensanrechnung, Arbeitslosengeld | Rechtslupe

Der gewerblich genutzte internetfähigen PC und die GEZ | Rundfunkgebühr, GEZRundfunkgebühren | Rechtslupe

Der gewerblich genutzte internetfähigen PC und die GEZ | Rundfunkgebühr, GEZRundfunkgebühren | Rechtslupe

Restschuldbefreiung künftig schon nach 3 Jahren

Die Bundesjustizministerin hat kürzlich die nächste Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt.  Diese 2. Stufe soll das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren ändern. Kernpunkt soll die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre sein.
Die Beschleunigung der Restschuldbefreiung soll es laut Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht zum Nulltarif geben, teilte der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mit. Vielmehr solle es gezielte Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger sei. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren sei daher laut Schnarrenberger nur zu ermöglichen, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen würden. Zu denken sei an eine Quote von etwa einem Viertel. Erfülle der Schuldner diese Voraussetzungen nicht, solle es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung kommen.
2010 gab es in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzen.

Fth, 24. Mai 2011

EuGH stoppt Führerschein-Tourismus von Fahranfängern | beck-aktuell

EuGH stoppt Führerschein-Tourismus von Fahranfängern | beck-aktuell

Donnerstag, 19. Mai 2011

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011

Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 ist hierveröffentlicht worden (Bundesgesetzblatt 2011, Seiten 825 ff).

Werbung mit zu Guttenberg-Konterfei: "Auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um" - Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE

Werbung mit zu Guttenberg-Konterfei: "Auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um" - Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE

Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht | vorsorgevollmacht, Kontrollbetreuer, Betreuung, Betreuer | Rechtslupe

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Treffen in Budapest: Versicherung lud Vertreter zu Sex-Party - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft

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FG Köln: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten | beck-aktuell

FG Köln: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten | beck-aktuell

Aktuelles zur Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht


Auch Gewerberaummieter haben Anspruch auf eine Betriebskostenabrechnung, sofern der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Zwar scheidet eine unmittelbare Anwendung von § 556 Abs. 3 BGB mangels Verweises in § 578 Abs. 2 BGB aus. Allerdings gilt bei derGewerberaummiete eine Abrechnungspflicht nach § 242 BGB (OLG Düsseldorf NJW-RR 00,279). Der folgende Beitrag stellt anhand der aktuellen Rechtsprechung vor, welche Anforderungen an dieBetriebskostenabrechnung bestehen und was im Unterschied zur Wohnraummiete zu beachten ist.
Quelle: Mietrecht kompakt 5/2011

Mittwoch, 11. Mai 2011

Anforderungen an die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von mehr als sechs Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoss

OVG LÜNEBURG vom 10.02.2011,12 LB 318/08
Anforderungen an die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von mehr
als sechs Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoss
Der Erlass einer Fahrtenbuchauflage von neun Monaten muss konkret
am Einzelfall begründet werden, da der Bescheid ansonsten rechts-
widrig ist. Es genügt nicht auf die Änderung der üblichen Verwal-
tungspraxis zu verweisen. Für die Begründung ist die Schwere des
ermittelten Verkehrsverstosses heranzuziehen und das Verhalten des
Fahrzeughalters massgeblich. (Aus den Gründen: ...Bei der Bemessung
der Dauer der Fahrtenbuchauflage ist insbesondere das Gewicht des
festgestellten Verkehrsverstosses zu berücksichtigen. Bei Ermes-
sensentscheidungen sind gem. § 39 I S.3 VwVfG die für die Abwägung
massgeblichen Erwägungen soweit die Gründe, die dazu geführt haben,
dass bestimmten Gesichtspunkten der Vorrang gegeben wurde, an-
zugeben. Die Begründung der im Ermessen der Beklagten stehenden
Entscheidung für eine Dauer von neun Monaten, war nicht ausnahms-
weise entbehrlich und die Anforderungen an die Begründung auch
nicht reduziert...).
ADAJUR-ARCHIV