Donnerstag, 30. August 2012

BFH: Kein Vorsteuerabzug bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen



Bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen («non-performing loans») ist kein Vorsteuerabzug möglich. Dies stellte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 26.01.2012 klar (Az.: V R 18/08). Auf eine Vorlage des BFH (DStR 2010, 377) hatte der Europäische Gerichtshof in dem Fall zuvor entschieden, dass der Forderungserwerber beim Kauf der Forderungen gegenüber dem Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung erbringt, wenn der Kaufpreis dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Forderung entspricht (DStR 2011, 2093).

Dienstag, 26. Juni 2012

Bankenrecht: BGH: Keine Genehmigung einer Lastschrift durch bloße Weiternutzung des Kontos



BGB §§ 133684 S. 2, 185

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann die kontoführende Bank nicht allein einer weiteren Nutzung eines Girokontos entnehmen, der Kontoinhaber billige vorausgehende Lastschriftbuchungen. Ob aus der späteren Beachtung eines vom Insolvenzverwalter erklärten Lastschriftwiderrufs durch die Bank gefolgert werden kann, diese habe das Verhalten des Schuldners im Zusammenhang mit der Lastschriftbuchung als konkludente Genehmigung verstanden, bedarf der tatrichterlichen Klärung im Einzelfall.
BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 215/10 (OLG Hamburg), BeckRS 2011, 24126

Donnerstag, 8. März 2012

Keine Berechtigung zum Führen eines Kfz in Deuschland mit während laufender Sperrfrist im Ausland erworbener Fahrerlaubnis

BVERWG vom 25.08.2011, BVERWG 3 C 28/10 Die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaub- nis berechtigt von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wenn die Fahrerlaubnis während einer noch laufenden deutschen Sperrfrist erteilt wurde. Diese Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar aus § 28 IV S.1 Nr.4 FeV. Es bedarf nicht zusätzlich ei- ner Einzelfallentscheidung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde. (Aus den Gründen: ...Ebenfalls unbegründet ist der Einwand, eine Einzel- fallprüfung und -entscheidung durch die Fahrerlaubnisbehörde seien deshalb erforderlich, weil ermittelt werden müsse, ob der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis seine Fahreignung mittlerweile wie- dererlangt habe. Denn die mögliche Wiedererlangung der Kraftfahreig- nung kann nicht dazu führen, dass die Nichtbeachtung einer noch lau- fenden deutschen Sperrfrist, die zur Nichtanerkennung der Fahrer- laubnis geführt hat, unbeachtlich wird...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV