Donnerstag, 24. August 2017

Muss ich Nachbars Katzen auf meinem Grundstück ertragen ?


Natürlich besteht für Tierbesitzer eine Aufsichtspflicht. Man muss dafür sorgen, dass die Tiere niemanden belästigen und keinen Schaden anrichten.
Eine Katze zu beaufsichtigen ist aber in der Regel ungleich schwieriger als beispielsweise auf einen großen Hund zu achten. Zudem gehen die meisten Gerichte davon aus, dass Katzen zum natürlichen Lebensumfeld gehören und daher auch von Nachbarn geduldet werden müssen, wenn sie über das Grundstück laufen

Die Duldungspflicht ist allerdings beendet, wenn die Katze den Nachbargarten als Toilette benutzt, die Beete durchpflügt oder die Goldfische aus dem Teich stibitzt. Auch kann es buchstäblich eng werden, wenn Sie zehn Katzen halten und diesen den Nachbargarten allabendlich für Ihr Mondscheinkonzert nutzen. Dann kann der Nachbar je nach Ausmaß und Einzelfall Unterlassung verlangen und Schadensersatz geltend machen. Dann muss allerdings nachgewiesen werden, dass der geltend gemachte Schaden gerade von den bestimmten Katzen des Besitzers verursacht wurde, der in Anspruch genommen werden soll.
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