Donnerstag, 8. Mai 2014

Eigenbedarfs-Kündigung des Vermieters

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist oft die einzige Möglichkeit für Vermieter, das Mietverhältnis mit ansonsten vertragstreuen Mietern zu beenden. Im Interesse betroffener Mieter müssen die Gründe für den Eigenbedarf in der Kündigung aber genau dargelegt werden. Der Haken dabei (für Vermieter): Die Begründung kann später nicht nachgebessert werden.

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung weiter konkretisiert. Demnach muss der Vermieter, wenn er die Wohnung für Familienangehörige und deren Lebensgefährten benötigt, nicht in jedem Fall den Namen aller Begünstigten nennen.


Rechtsanwalt Frank Theumer
08. Mai 2014