Montag, 27. Juni 2011

Datenschutz: Vorsicht: Urlaubszeit und Technik > Rechtsanwalt Ferner > Strafrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

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Massgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Voraussetzungen zur An- ordnung einer medizinisch - psychologischen Untersuchung ("Idiotentest")

OVG BERLIN-BRANDENBURG vom 18.01.2011,OVG 1 S 233/10

Für die Beurteilung der Rechtmässigkeit der Anordnung eines medizi-
nisch - psychologischen Gutachtens (MPU) gemäss § 13 Nr.2 Buchst.b
FeV ist auf den Zeitpunkt der Gutachtenanforderung abzustellen. Ein
danach eintretendes Verwertungsverbot für einen Verkehrsverstoss
lässt die Rechtmässigkeit der darauf gestützten Gutachtenanordnung
nicht entfallen. (Aus den Gründen: ...Mit der von Gesetzes wegen
zwingenden Gutachtenanordnung wäre es unvereinbar, wenn die nach-
trägliche Tilgung von Verkehrsverstössen die Rechtmässigkeit der
Anordnung beeinflussen könnte. Zudem gebieten Sinn und Zweck der
Gutachtenanordnung, die der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit
des Strassenverkehrs dient, eine nachträgliche Tilgung von Ver-
kehrsverstössen ausser Betracht zu lassen. Denn die gesetzlich be-
stimmte sachliche Notwendigkeit für die Überprüfung der Fahreignung
des Betroffenen durch Einholung einer MPU wird durch die nachträg-
liche Tilgung nicht berührt...).
BA,2011 117

BFH: Selbst getragene Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar | beck-aktuell

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