Donnerstag, 29. Januar 2015

Girokonten: BGH kippt Klausel für Buchungsgebühren - Deubner Verlag

Girokonten: BGH kippt Klausel für Buchungsgebühren - Deubner Verlag

Girokonten: BGH kippt nun auch Klauseln für Buchungsgebühren

Banken dürfen bei der Führung privater Girokonten in ihren AGB keinen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat derartige Klauseln für unwirksam erklärt, weil damit regelmäßig auch Fehlbuchungen auf einem Konto erfasst werden.


Ja - Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Bauspar- und Sparkassen führen wir auch | Zu Recht !! | Rechtsanwalt Frank Theumer | Ludwigsfelde, den 29. Jan 2015





Freitag, 23. Januar 2015

Mietrecht - das Stehpinkel-Urteil

Hatte ja bereits via Facebook auf dieses Urteil hingewiesen und mal den Volltext gelesen.

Einen guten Humor hat der zuständige Amtsrichter bewiesen, denn im Urteil heißt es: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“

(AG Düsseldorf, Urteil v. 20.01.2015, 42 C 10583/14)




Rechtsanwalt Frank Theumer | 23. Jan 2015 | Ja - Mietrecht machen wir auch. | Zu Recht !!




Montag, 12. Januar 2015

Zwangvollstreckungsrecht - Pfändungsfreibeträge seit 01.01.2015

Die seit dem 1. Januar 2015 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b, Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wurden neu bekannt gemacht. Sie betragen für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 210 Euro, für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro, für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter für Erwachsene 370 Euro, für Jugendliche von Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres 349 Euro, für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 306 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 268 Euro.

Weiterführender Link
Quelle: Rechtsanwaltskammer Brandenburg



Rechtsanwalt Frank Theumer | Ja - Zwangsvollstreckungen machen wir auch. | Zu Recht !! | Ludwigsfelde 12. Jan 2015