Banken dürfen bei der Führung privater Girokonten in ihren AGB keinen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat derartige Klauseln für unwirksam erklärt, weil damit regelmäßig auch Fehlbuchungen auf einem Konto erfasst werden.
Ja - Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Bauspar- und Sparkassen führen wir auch | Zu Recht !! | Rechtsanwalt Frank Theumer | Ludwigsfelde, den 29. Jan 2015
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