Freitag, 23. Januar 2015

Mietrecht - das Stehpinkel-Urteil

Hatte ja bereits via Facebook auf dieses Urteil hingewiesen und mal den Volltext gelesen.

Einen guten Humor hat der zuständige Amtsrichter bewiesen, denn im Urteil heißt es: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“

(AG Düsseldorf, Urteil v. 20.01.2015, 42 C 10583/14)




Rechtsanwalt Frank Theumer | 23. Jan 2015 | Ja - Mietrecht machen wir auch. | Zu Recht !!




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen