Dienstag, 4. April 2017

Baurecht - Mängelansprüche schon vor der Abnahme?

Mängelansprüche schon vor der Abnahme?: Grundsatzurteil des BGH vom 19.1.2017, Aktenzeichen VII ZR 301/13. Sachverhalt: Der Bauherr verlangt vom Unternehmer Vorschuss in Höhe von ca. 43.000 € für die Beseitigung von Fassadenmängel. Die Arbeiten hat der Unternehmer zwar fertiggestellt, der Bauherr hat sie aber nicht abgenommen, eben weil sie mangelhaft waren. Jetzt streiten die Parteien darüber, ob ein Kostenvorschuss bereits vor der Abnahme verlangt werden kann. Sowohl das zunächst angerufene Landgericht als auch das OLG in der Berufung haben den Anspruch des Bauherrn befürwortet.