Donnerstag, 8. März 2012

Keine Berechtigung zum Führen eines Kfz in Deuschland mit während laufender Sperrfrist im Ausland erworbener Fahrerlaubnis

BVERWG vom 25.08.2011, BVERWG 3 C 28/10 Die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaub- nis berechtigt von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wenn die Fahrerlaubnis während einer noch laufenden deutschen Sperrfrist erteilt wurde. Diese Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar aus § 28 IV S.1 Nr.4 FeV. Es bedarf nicht zusätzlich ei- ner Einzelfallentscheidung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde. (Aus den Gründen: ...Ebenfalls unbegründet ist der Einwand, eine Einzel- fallprüfung und -entscheidung durch die Fahrerlaubnisbehörde seien deshalb erforderlich, weil ermittelt werden müsse, ob der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis seine Fahreignung mittlerweile wie- dererlangt habe. Denn die mögliche Wiedererlangung der Kraftfahreig- nung kann nicht dazu führen, dass die Nichtbeachtung einer noch lau- fenden deutschen Sperrfrist, die zur Nichtanerkennung der Fahrer- laubnis geführt hat, unbeachtlich wird...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV