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Donnerstag, 8. März 2012
Keine Berechtigung zum Führen eines Kfz in Deuschland mit während laufender Sperrfrist im Ausland erworbener Fahrerlaubnis
BVERWG vom 25.08.2011, BVERWG 3 C 28/10
Die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaub-
nis berechtigt von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in
Deutschland, wenn die Fahrerlaubnis während einer noch laufenden
deutschen Sperrfrist erteilt wurde. Diese Rechtsfolge ergibt sich
unmittelbar aus § 28 IV S.1 Nr.4 FeV. Es bedarf nicht zusätzlich ei-
ner Einzelfallentscheidung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde. (Aus
den Gründen: ...Ebenfalls unbegründet ist der Einwand, eine Einzel-
fallprüfung und -entscheidung durch die Fahrerlaubnisbehörde seien
deshalb erforderlich, weil ermittelt werden müsse, ob der Inhaber
der ausländischen Fahrerlaubnis seine Fahreignung mittlerweile wie-
dererlangt habe. Denn die mögliche Wiedererlangung der Kraftfahreig-
nung kann nicht dazu führen, dass die Nichtbeachtung einer noch lau-
fenden deutschen Sperrfrist, die zur Nichtanerkennung der Fahrer-
laubnis geführt hat, unbeachtlich wird...).
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