Dienstag, 1. November 2011

SteuerR: Nichterfüllung der BFH-Anforderungen bei Fahrtenbuchführung mithilfe eines Excel-Computerprogramms und zusätzlichen Handmitschriften


BFH vom 12.07.2011,VI B 12/11

Ein mithilfe einer Excel-Tabelle und zusätzlichen handschriftlichen
Aufzeichnungen geführtes Fahrtenbuch genügt den Anforderungen an
die ordnungsgemässe Führung eines Fahrtenbuches nicht, da eine
nachträgliche Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann. (Aus
den Gründen: ...Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Da-
tei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemässes Fahrtenbuch
nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an dem zu einem früheren
Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwende
ten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichwei-
te in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden. Die im
Streitfall mit Hilfe des MS Excel-Tabellenkalkulationsprogramms er-
stellten Tabellenblätter sowie die diesen zu Grunde liegenden hand-
schriftlichen Aufzeichnungen des Klägers und Beschwerdeführers ge-
nügen nicht den von der Rspr. geforderten Anforderungen...).Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
NWB,2011 3338 (LS)