Natürlich
besteht für Tierbesitzer eine Aufsichtspflicht. Man muss dafür sorgen, dass die
Tiere niemanden belästigen und keinen Schaden anrichten.
Eine Katze zu
beaufsichtigen ist aber in der Regel ungleich schwieriger als beispielsweise
auf einen großen Hund zu achten. Zudem gehen die meisten Gerichte davon aus,
dass Katzen zum natürlichen Lebensumfeld gehören und daher auch von Nachbarn
geduldet werden müssen, wenn sie über das Grundstück laufen
Die
Duldungspflicht ist allerdings beendet, wenn die Katze den Nachbargarten als
Toilette benutzt, die Beete durchpflügt oder die Goldfische aus dem Teich
stibitzt. Auch kann es buchstäblich eng werden, wenn Sie zehn Katzen halten und
diesen den Nachbargarten allabendlich für Ihr Mondscheinkonzert nutzen. Dann
kann der Nachbar je nach Ausmaß und Einzelfall Unterlassung verlangen und
Schadensersatz geltend machen. Dann muss allerdings nachgewiesen werden, dass
der geltend gemachte Schaden gerade von den bestimmten Katzen des Besitzers
verursacht wurde, der in Anspruch genommen werden soll.
Beratung und
Vertretung in Nachbarschafts-Streitigkeiten sind unser Alltagsgeschäft seit
über 20 Jahren.
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