Donnerstag, 19. Mai 2011

Aktuelles zur Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht


Auch Gewerberaummieter haben Anspruch auf eine Betriebskostenabrechnung, sofern der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Zwar scheidet eine unmittelbare Anwendung von § 556 Abs. 3 BGB mangels Verweises in § 578 Abs. 2 BGB aus. Allerdings gilt bei derGewerberaummiete eine Abrechnungspflicht nach § 242 BGB (OLG Düsseldorf NJW-RR 00,279). Der folgende Beitrag stellt anhand der aktuellen Rechtsprechung vor, welche Anforderungen an dieBetriebskostenabrechnung bestehen und was im Unterschied zur Wohnraummiete zu beachten ist.
Quelle: Mietrecht kompakt 5/2011

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