Mittwoch, 11. Mai 2011

Anforderungen an die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von mehr als sechs Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoss

OVG LÜNEBURG vom 10.02.2011,12 LB 318/08
Anforderungen an die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von mehr
als sechs Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoss
Der Erlass einer Fahrtenbuchauflage von neun Monaten muss konkret
am Einzelfall begründet werden, da der Bescheid ansonsten rechts-
widrig ist. Es genügt nicht auf die Änderung der üblichen Verwal-
tungspraxis zu verweisen. Für die Begründung ist die Schwere des
ermittelten Verkehrsverstosses heranzuziehen und das Verhalten des
Fahrzeughalters massgeblich. (Aus den Gründen: ...Bei der Bemessung
der Dauer der Fahrtenbuchauflage ist insbesondere das Gewicht des
festgestellten Verkehrsverstosses zu berücksichtigen. Bei Ermes-
sensentscheidungen sind gem. § 39 I S.3 VwVfG die für die Abwägung
massgeblichen Erwägungen soweit die Gründe, die dazu geführt haben,
dass bestimmten Gesichtspunkten der Vorrang gegeben wurde, an-
zugeben. Die Begründung der im Ermessen der Beklagten stehenden
Entscheidung für eine Dauer von neun Monaten, war nicht ausnahms-
weise entbehrlich und die Anforderungen an die Begründung auch
nicht reduziert...).
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