Dienstag, 24. Mai 2011

Restschuldbefreiung künftig schon nach 3 Jahren

Die Bundesjustizministerin hat kürzlich die nächste Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt.  Diese 2. Stufe soll das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren ändern. Kernpunkt soll die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre sein.
Die Beschleunigung der Restschuldbefreiung soll es laut Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht zum Nulltarif geben, teilte der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mit. Vielmehr solle es gezielte Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger sei. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren sei daher laut Schnarrenberger nur zu ermöglichen, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen würden. Zu denken sei an eine Quote von etwa einem Viertel. Erfülle der Schuldner diese Voraussetzungen nicht, solle es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung kommen.
2010 gab es in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzen.

Fth, 24. Mai 2011

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