Donnerstag, 7. Juli 2011

VerwR - Zulässigkeit der Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verdachtsabhän- gig angefertigten Bildaufnahme mit "Leivtec XV2"

VG BERLIN vom 9.02.2011,VG 11 K 459/10
Mangelt es an der Mitwirkung des Kfz-Halters bei der Aufklärung
hinsichtlich der Identität des Fahrers nach einem Geschwindigkeits-
verstoss und wurde der Verkehrsverstoss im Rahmen einer verdachts-
abhängig getätigten Bildaufnahme aufgezeichnet, so ist die Anord-
nung einer Fahrtenbuchauflage für zwölf Monate zulässig. (Aus den
Gründen: ...Bei der betreffend das Fahrzeug des Klägers eingesetz-
ten Geschwindigkeitsmessanlage "Leivtec XV2" handelt es sich nach
Auffassung der Kammer um ein verdachtsabhängiges Messsystem. Hier-
nach wird bei einer automatischen Auswertung bei dieser vollautoma-
tischen Betriebsart nach dem Auffinden einer Geschwindigkeitsüber-
schreitung ein Videoprint erstellt. Der Verwertung von Messergeb-
nissen mit Hilfe des Messsystems "Leivtec XV2", bei dem es sich um
ein seit vielen Jahren im Einsatz befindliches und anerkanntes
Messsystem handelt, begegnet in keiner Weise irgendwelchen rechtli-
chen Bedenken...). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 92973).
ADAJUR-ARCHIV

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