Aktuelle Entscheidungen und Neues aus den anderen Rechtsgebieten.
Dienstag, 31. Mai 2011
Montag, 30. Mai 2011
Freitag, 27. Mai 2011
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Zum 01.07.2011 erhöhen sich die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 ZPO sowie
§ 850f Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO. Das Bundesjustizministerium hat am 09.05.2011 die neuen
Werte bekanntgegeben (BGBl I, 825). So ist z.B. der Freibetrag für Alleinstehende von
985,15 Euro auf 1.028,89 Euro erhöht worden.
Hier
gelangen Sie auf eine Broschüre des Bundesjustizministeriums dazu.
§ 850f Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO. Das Bundesjustizministerium hat am 09.05.2011 die neuen
Werte bekanntgegeben (BGBl I, 825). So ist z.B. der Freibetrag für Alleinstehende von
985,15 Euro auf 1.028,89 Euro erhöht worden.
Hier
gelangen Sie auf eine Broschüre des Bundesjustizministeriums dazu.
Mittwoch, 25. Mai 2011
Dienstag, 24. Mai 2011
Restschuldbefreiung künftig schon nach 3 Jahren
Die Bundesjustizministerin hat kürzlich die nächste Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt. Diese 2. Stufe soll das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren ändern. Kernpunkt soll die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre sein.
Die Beschleunigung der Restschuldbefreiung soll es laut Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht zum Nulltarif geben, teilte der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mit. Vielmehr solle es gezielte Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger sei. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren sei daher laut Schnarrenberger nur zu ermöglichen, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen würden. Zu denken sei an eine Quote von etwa einem Viertel. Erfülle der Schuldner diese Voraussetzungen nicht, solle es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung kommen.
2010 gab es in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzen.
Fth, 24. Mai 2011
Donnerstag, 19. Mai 2011
Aktuelles zur Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht
Auch Gewerberaummieter haben Anspruch auf eine Betriebskostenabrechnung, sofern der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Zwar scheidet eine unmittelbare Anwendung von § 556 Abs. 3 BGB mangels Verweises in § 578 Abs. 2 BGB aus. Allerdings gilt bei derGewerberaummiete eine Abrechnungspflicht nach § 242 BGB (OLG Düsseldorf NJW-RR 00,279). Der folgende Beitrag stellt anhand der aktuellen Rechtsprechung vor, welche Anforderungen an dieBetriebskostenabrechnung bestehen und was im Unterschied zur Wohnraummiete zu beachten ist.
Quelle: Mietrecht kompakt 5/2011
Dienstag, 17. Mai 2011
Montag, 16. Mai 2011
Mittwoch, 11. Mai 2011
Anforderungen an die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von mehr als sechs Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoss
OVG LÜNEBURG vom 10.02.2011, | 12 LB 318/08 | ||
Anforderungen an die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von mehr | |||
als sechs Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoss | |||
Der Erlass einer Fahrtenbuchauflage von neun Monaten muss konkret am Einzelfall begründet werden, da der Bescheid ansonsten rechts- widrig ist. Es genügt nicht auf die Änderung der üblichen Verwal- tungspraxis zu verweisen. Für die Begründung ist die Schwere des ermittelten Verkehrsverstosses heranzuziehen und das Verhalten des Fahrzeughalters massgeblich. (Aus den Gründen: ...Bei der Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage ist insbesondere das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstosses zu berücksichtigen. Bei Ermes- sensentscheidungen sind gem. § 39 I S.3 VwVfG die für die Abwägung massgeblichen Erwägungen soweit die Gründe, die dazu geführt haben, dass bestimmten Gesichtspunkten der Vorrang gegeben wurde, an- zugeben. Die Begründung der im Ermessen der Beklagten stehenden Entscheidung für eine Dauer von neun Monaten, war nicht ausnahms- weise entbehrlich und die Anforderungen an die Begründung auch nicht reduziert...). | |||
ADAJUR-ARCHIV |
Dienstag, 10. Mai 2011
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