Aktuelle Entscheidungen und Neues aus den anderen Rechtsgebieten.
Dienstag, 23. Oktober 2012
Donnerstag, 4. Oktober 2012
Montag, 17. September 2012
Donnerstag, 30. August 2012
BFH: Kein Vorsteuerabzug bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen
Bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen («non-performing loans») ist kein Vorsteuerabzug möglich. Dies stellte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 26.01.2012 klar (Az.: V R 18/08). Auf eine Vorlage des BFH (DStR 2010, 377) hatte der Europäische Gerichtshof in dem Fall zuvor entschieden, dass der Forderungserwerber beim Kauf der Forderungen gegenüber dem Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung erbringt, wenn der Kaufpreis dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Forderung entspricht (DStR 2011, 2093).
Donnerstag, 16. August 2012
Donnerstag, 28. Juni 2012
Dienstag, 26. Juni 2012
Bankenrecht: BGH: Keine Genehmigung einer Lastschrift durch bloße Weiternutzung des Kontos
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann die kontoführende Bank nicht allein einer weiteren Nutzung eines Girokontos entnehmen, der Kontoinhaber billige vorausgehende Lastschriftbuchungen. Ob aus der späteren Beachtung eines vom Insolvenzverwalter erklärten Lastschriftwiderrufs durch die Bank gefolgert werden kann, diese habe das Verhalten des Schuldners im Zusammenhang mit der Lastschriftbuchung als konkludente Genehmigung verstanden, bedarf der tatrichterlichen Klärung im Einzelfall.
BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 215/10 (OLG Hamburg), BeckRS 2011, 24126
BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 215/10 (OLG Hamburg), BeckRS 2011, 24126
Donnerstag, 21. Juni 2012
Mittwoch, 6. Juni 2012
Dienstag, 5. Juni 2012
Dienstag, 15. Mai 2012
Mittwoch, 9. Mai 2012
Donnerstag, 19. April 2012
Dienstag, 3. April 2012
Mittwoch, 28. März 2012
Donnerstag, 8. März 2012
Keine Berechtigung zum Führen eines Kfz in Deuschland mit während laufender Sperrfrist im Ausland erworbener Fahrerlaubnis
BVERWG vom 25.08.2011, BVERWG 3 C 28/10
Die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaub-
nis berechtigt von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in
Deutschland, wenn die Fahrerlaubnis während einer noch laufenden
deutschen Sperrfrist erteilt wurde. Diese Rechtsfolge ergibt sich
unmittelbar aus § 28 IV S.1 Nr.4 FeV. Es bedarf nicht zusätzlich ei-
ner Einzelfallentscheidung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde. (Aus
den Gründen: ...Ebenfalls unbegründet ist der Einwand, eine Einzel-
fallprüfung und -entscheidung durch die Fahrerlaubnisbehörde seien
deshalb erforderlich, weil ermittelt werden müsse, ob der Inhaber
der ausländischen Fahrerlaubnis seine Fahreignung mittlerweile wie-
dererlangt habe. Denn die mögliche Wiedererlangung der Kraftfahreig-
nung kann nicht dazu führen, dass die Nichtbeachtung einer noch lau-
fenden deutschen Sperrfrist, die zur Nichtanerkennung der Fahrer-
laubnis geführt hat, unbeachtlich wird...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
Donnerstag, 1. März 2012
Sonntag, 12. Februar 2012
Freitag, 10. Februar 2012
Freitag, 3. Februar 2012
Dienstag, 31. Januar 2012
Montag, 23. Januar 2012
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