Wenn meine Anträge bei Behörden oder Gerichten monatelang nicht bearbeitet werden und Sachstandsanfragen ebenso reaktionslos hingenommen, wie telefonische Anfragen, dann muss man davon ausgehen, dass hier „sachfremde Erwägungen“ eine Rolle spielen.
Ich weise dann das Gericht bzw. die jeweilige Behörde auf ihre verfassungsmäßigen Verpflichtungen hin, denn es gilt der alte römische Grundsatz „Justitiae dilatio est quaedam negatio“ (Hinauszögern der Rechtsgewährung ist eine Art sie zu verweigern). Spätestens wenn ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zuständigen Sachbearbeiter ankündige, dann drehen sich die Mühlen plötzlich sehr viel schneller als gewöhnlich. (In den letzten fast 20 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit gab es nur einen einzigen Fall, in dem erst die tatsächliche Dienstaufsichtsbeschwerde dann den gewünschten Erfolg brachte.)
Rechtsanwalt Frank Theumer | 29. April 2015 | Ja - Wir behalten die Nerven, auch wenn`s mal nervig wird. | Zu Recht !! Theumer & Theumer | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft in Großbeeren und Ludwigsfelde
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