Montag, 13. April 2015

Das Mindestlohngesetz hält für so manchen Mandanten (nicht nur) aus dem Baugewerbe mehrere überraschende Stolperfallen bereit.

......dazu gehören beispielsweise auch erhebliche Prüfungs-, Dokumentations- und Überwachungsverpflichtungen. Und das nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Auftraggeber von Subunternehmen. Immer wieder staunen Mandanten, welchen Verpflichtungen Sie nach müssen/sollen, denn sonst drohen empfindliche Geldbußen.....

Lassen Sie sich beraten.


Rechtsanwalt Frank Theumer | 13. April 2015 | Anwaltskanzlei in Ludwigsfelde und Großbeeren Zu Recht !! | Ja – Baurecht machen wir auch.






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