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Mittwoch, 30. November 2016
Steuern: Anwalts- und Gerichtskosten bei Trennung und Scheidung steuerlich absetzbar? | 26.11.2016
Anwalts- und Gerichtskosten bei Trennung und Scheidung steuerlich absetzbar? | 26.11.2016: Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Steuerrechts
Anwalts- und Gerichtskosten bei Trennung und Scheidung steuerlich absetzbar?
Am 10.03.2016 hat der Bundesfinanzhof, speziell der 6. Senat, zum Aktenzeichen VI R 38/13 entschieden, dass lediglich die Rechtsanwaltskosten für die Ehescheidung und des Versorgungsausgleichsverfahrens als sog. Zwangsverbund, regelmäßig als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sind. Demgegenüber sind Gerichts- und Anwaltskosten für Familienverfahren, die außerhalb dieses sog. Zwangsverbundes liegen – wie z. B. Streitigkeiten über das Umgangsrecht, die Ehewohnung oder Unterhaltsansprüche oder Zugewinnausgleichsansprüche – grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
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