Bundesregierung
kippt „Widerrufsjoker“: Kreditnehmer müssen schnell handeln, wenn Sie Zinsen
sparen wollen - Das „ewige Widerspruchsrecht“ wird jetzt gestrichen
Für Banken
ist es geschätzt ein 1,6-Billionen-Euro-Risiko, für Kreditnehmer bislang die
Chance, viel Geld zu sparen - das „ewige Widerrufsrecht“. Allerdings dürfte
damit bald Schluss sein. Die Bundesregierung plant eine entsprechende
Gesetzesänderung.
Darlehensnehmer
konnten bei Fehlern in den Widerrufsbelehrungen auch noch nach Jahren aus den
Kreditverträgen aussteigen
Bisher war es
Darlehensnehmern wegen Fehlern in den Widerrufsbelehrungen möglich, auch nach
Jahren aus Kreditverträgen wieder aus zusteigen. Von 2002 bis 2010 haben Banken
in zehntausenden Verträgen fehlerhafte Passagen verwendet. Rund 80 Prozent der
Vertragstexte sollen diese Fehler aufweisen. „Mit der für Darlehensnehmer
erfreulichen Folge, dass sie noch heute von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch
machen und so die aktuelle Niedrigzinsphase ausnutzen können“, sagt
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens aus der Kanzlei KWAG.
Vorfälligkeitsentschädigungen fallen demnach bei einem erfolgreichen Widerruf
ebenfalls nicht an. Kunden, die also vor Jahren Darlehensverträge mit fünf
Prozent Zinsen und mehr abgeschlossen haben, können über den „Widerrufs-Joker“
ohne Strafzahlungen aussteigen und dann zum Beispiel ihre Baukredite zu den
aktuell niedrigen Zinsen von unter zwei Prozent finanzieren.
Bundesregierung
muss EU-Wohnimmobilien-Kreditlinie in nationales Recht umsetzen „Das ewige
Widerspruchsrecht“ wird jetzt gestrichen
Bis März 2016
müsse die Bundesregierung jetzt aber die sogenannte
EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Der hierfür
vorgelegte Gesetzesentwurf sehe nun vor, dass die rechtlichen Regelungen zum
Widerruf bei Darlehensverträgen geändert werden. „Das ewige Widerrufsrecht wird
gestrichen“, sagt Ahrens. „Für Altfälle wird eine so genannte, Erlöschensregelung’
eingebaut, spätestens zum 21. Juni 2016 ist daher Schluss. Die Bankenlobby hat
mal wieder ganze Arbeit geleistet.“ Darlehensnehmer sollten deshalb jetzt
schnell handeln, wenn sie sich noch aus den teuren Finanzierungsverträgen
befreien und die historisch niedrigen Zinsen nutzen wollen. Am besten wenden
sich Darlehensnehmer an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für
Kapitalmarktrecht.
Rechtsschutzversicherungen
zahlen meistens
Den Widerruf
gegen die Bank durchzusetzen, werde von den meisten Rechtsschutzversicherungen
getragen. Angesichts der enormen Ersparnisse bei Zinsen und
Vorfälligkeitsentschädigung lohne sich ein Widerruf aber auch ohne
entsprechende Rechtsschutzversicherung.
Da das neue
Gesetz bis Mitte März 2016 in Kraft sein muss, bleiben Darlehensnehmern jetzt
nur noch knapp fünf Monate um die gegenwärtig gültige Rechtslage zu nutzen und
aus den überteuerten Darlehen auszusteigen.
Quelle:
KWAG/DAWR/ab
Rechtsanwalt
Frank Theumer | 30. Okt 2015 | Ja - Bankrecht machen wir auch. | Zu Recht !!