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SteuerR: Nichterfüllung der BFH-Anforderungen bei Fahrtenbuchführung mithilfe eines Excel-Computerprogramms und zusätzlichen Handmitschriften
BFH vom 12.07.2011, | VI B 12/11 | ||
Ein mithilfe einer Excel-Tabelle und zusätzlichen handschriftlichen Aufzeichnungen geführtes Fahrtenbuch genügt den Anforderungen an die ordnungsgemässe Führung eines Fahrtenbuches nicht, da eine nachträgliche Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann. (Aus den Gründen: ...Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Da- tei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemässes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an dem zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwende ten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichwei- te in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden. Die im Streitfall mit Hilfe des MS Excel- stellten Tabellenblätter sowie die diesen zu Grunde liegenden hand- schriftlichen Aufzeichnungen des Klägers und Beschwerdeführers ge- nügen nicht den von der Rspr. geforderten Anforderungen...).Fundstellen | |||
ADAJUR-ARCHIV NWB,2011 3338 (LS) |
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