Sonntag, 31. Mai 2015

Ist ein Darlehenswiderruf auch bei Bauspardarlehen möglich ???

Nachdem der Hype um den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen abgeebbt ist, erhalte ich etliche Anfragen von Bauherren, ob die Regeln über den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen auch auf Bauspardarlehen übertragbar sind. Einhellig hieß es bisher immer – NEIN. Diese Frage hat nun aber das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil v. 13. April 2015 - 6 O 7468/14) nun eindeutig mit JA beantwortet.

Man könnte/sollte mal darüber nachdenken können. Und so ganz abwegig ist die Argumentation nun wirklich nicht…..jedenfalls mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung sollte man mal darüber nachdenken.

Dem klagenden Kunden einer Bausparkasse aus Nürnberg sprach das Gericht die Erstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung von über 22.000 € zu, die dieser bei einer Ablösung des Darlehens im Jahr 2011 gezahlt hatte. Die von der Bausparkasse verwendete Widerrufsbelehrung enthielt folgende Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist:
"Der Darlehensnehmer ist berechtigt, seine auf den Abschluss des oben bezeichneten Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Eingang des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der Q. Bausparkasse, frühestens mit Aushändigung dieser Widerrufsbelehrung, ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) zu widerrufen."
Damit sei es, so das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung, dem Verbraucher nicht möglich zu ermitteln, wann die Widerrufsfrist effektiv zu laufen beginnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mit Urteil vom 24.03.2009 (Az.: XI ZR 456/07) zu einer ähnlichen Belehrung zutreffend deutlich gemacht, dass es sich der Kenntnis des Darlehensnehmers entzieht, wann der Vertrag bei dem Kreditinstitut eingeht, da der Verbraucher über interne Abläufe seines Vertragspartners nicht informiert sei. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der damit verbundenen unzureichenden Information über sein Widerrufsrecht, hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, so dass der Darlehensnehmer auch noch Jahre später den Darlehensvertrag widerrufen konnte.
Dem Widerruf steht auch nicht entgegen, dass der Darlehensvertrag bereits gekündigt war. Der BGH hat, worauf das Landgericht hinweist, bereits mehrfach klargestellt, dass auch der Widerruf eines bereits gekündigten Vertrages möglich ist.
Dementsprechend war der klagende Bauspar-Kunde nicht verpflichtet, das Vorfälligkeitsentgelt zu bezahlen, das die Bausparkasse ihm nun zurückzahlen muss. Außerdem muss sie dieses mit 5%-Punkten über dem Basiszins verzinsen…….


Rechtsanwalt Frank Theumer | JA - mit Banken streiten wir auch..... gern sogar. | www.theumer-mittag.de | 31. Mai 2015




Mittwoch, 29. April 2015

Wenn`s mal wieder etwas länger dauert…..

Wenn meine Anträge bei Behörden oder Gerichten monatelang nicht bearbeitet werden und Sachstandsanfragen ebenso reaktionslos hingenommen, wie telefonische Anfragen, dann muss man davon ausgehen, dass hier „sachfremde Erwägungen“ eine Rolle spielen.


Ich weise dann das Gericht bzw. die jeweilige Behörde auf ihre verfassungsmäßigen Verpflichtungen hin, denn es gilt der alte römische Grundsatz „Justitiae dilatio est quaedam negatio“ (Hinauszögern der Rechtsgewährung ist eine Art sie zu verweigern). Spätestens wenn ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zuständigen Sachbearbeiter ankündige, dann drehen sich die Mühlen plötzlich sehr viel schneller als gewöhnlich. (In den letzten fast 20 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit gab es nur einen einzigen Fall, in dem erst die tatsächliche Dienstaufsichtsbeschwerde dann den gewünschten Erfolg brachte.)



Rechtsanwalt Frank Theumer | 29. April 2015 | Ja - Wir behalten die Nerven, auch wenn`s mal nervig wird. | Zu Recht !! Theumer & Theumer | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft in Großbeeren und Ludwigsfelde




Dienstag, 28. April 2015

Montag, 13. April 2015

Das Mindestlohngesetz hält für so manchen Mandanten (nicht nur) aus dem Baugewerbe mehrere überraschende Stolperfallen bereit.

......dazu gehören beispielsweise auch erhebliche Prüfungs-, Dokumentations- und Überwachungsverpflichtungen. Und das nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Auftraggeber von Subunternehmen. Immer wieder staunen Mandanten, welchen Verpflichtungen Sie nach müssen/sollen, denn sonst drohen empfindliche Geldbußen.....

Lassen Sie sich beraten.


Rechtsanwalt Frank Theumer | 13. April 2015 | Anwaltskanzlei in Ludwigsfelde und Großbeeren Zu Recht !! | Ja – Baurecht machen wir auch.






Montag, 23. März 2015

Die Arbeit des Anwalts - Jeder Rechtsfall ist anders

Suchen Mandanten einen Rechtsanwalt auf, haben sie häufig nur vage Vorstellungen von dessen Tätigkeit und von den Abläufen eines Gerichtsverfahrens. Das Gespräch mit dem Mandanten ist wichtig, aber es ist nur eine unter den vielfältigen anwaltlichen Aufgaben.
Je schwieriger der Fall ist und je mehr Unterlagen einem Rechtsanwalt vorgelegt werden, desto mehr Zeit braucht er, um sich gründlich einzuarbeiten, bereicht die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Dazu gehört, dass er recherchiert, Unterlagen sichtet und prüft, die bestehende Rechtsprechung ermittelt und Schriftsätze erstellt. Nur der geringere Teil des Arbeitsaufwandes eines Rechtsanwaltes ist für den Mandanten sichtbar.

Der Fall stand genauso in der Zeitung

Das trifft nicht zu. Kein Fall ist mit einem anderen vollkommen identisch. Mehrere Zeilen, die über ein Urteil in einer Zeitung veröffentlicht werden, können bestenfalls einen Hinweis darauf geben, wie ein Gericht in einer bestimmten Frage denkt. Es ist aber bei jedem Rechtsfall notwendig, die Sachlage genau zu besprechen und zu prüfen, um die geeigneten rechtlichen Schritte einzuleiten.

Rechtsanwalt muss vor Gericht alle Angaben des Mandanten vortragen

Das ist nicht richtig. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Rechtsanwalts besteht darin, die für eine Gerichtsentscheidung wichtigen Informationen von den unwichtigen zu trennen. Nur die Konzentration auf das rechtlich Wesentliche eröffnet die Chance, einen Prozess zu gewinnen.

Bei klarer Rechtslage müssen keine Unterlagen gesammelt werden

Das ist falsch. Vielleicht erscheint dem Mandanten die Rechtslage als eindeutig, aber ohne Unterlagen (Verträge, Gesprächsnotizen, Briefe, Belege, Bankbelege etc.) wird er seinen Anspruch nicht durchzusetzen können. Schriftliche Unterlagen haben vor Gericht eine hohe Beweiskraft, deswegen sollten diese sorgfältig gesammelt und aufbewahrt werden. Außerdem ist es empfehlenswert, dem Rechtsanwalt die entsprechenden Unterlagen geordnet zu übergeben. Das hilft dem Anwalt, sich zügiger in den Fall einzuarbeiten.

Vor Gericht dem Gegner die Meinung sagen

Viele Betroffene nehmen sich vor, vor Gericht dem Gegner einmal richtig die Meinung zu sagen. Das verkennt die Situation im Gerichtssaal. Angaben zur Sache sollten auch immer vorher gemacht werden, da alle einen Rechtsstreit betreffenden Aussagen in den Schriftsätzen vorgetragen werden müssen.




Ein Beitrag der Rechtsanwaltskammer Koblenz






Mietrecht - Kündigung ist auch bei unverschuldeter Geldnot wirksam!

BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

1. Dem für einen Mietzahlungsverzug des Mieters gemäß § 286 Abs. 4 BGB erforderlichen Vertretenmüssen steht nicht entgegen, dass er, um die Miete entrichten zu können, auf Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle angewiesen ist und diese Leistungen rechtzeitig beantragt hat.*)
2. Kündigt der Vermieter in solch einem Fall gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB aus wichtigem Grund, findet eine Berücksichtigung von persönlichen Umständen und Zumutbarkeitserwägungen grundsätzlich nicht statt. Vielmehr sind die nach dieser Vorschrift allein auf den Umstand des Zahlungsverzugs abstellenden Kündigungsgründe vom Gesetzgeber so konzipiert worden, dass bei Erfüllung der tatbestandlichenn Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB bereits ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung gegeben ist und die in § 543 Abs. 1 BGB genannten Abwägungsvoraussetzungen nicht noch zusätzlich erfüllt sein müssen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 26 = IMR 2010, 5).*)



Quelle: IBRRS 2015, 0427



Rechtsanwalt Theumer | 23. März 2015



Montag, 2. März 2015

Beibehaltung des Wohnsitzes bei mehrjährigem Auslandsstudium und das Kindergeld

1. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt.

2. Für die Beibehaltung eines Inlandswohnsitzes im Hause der Eltern bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten reichen nur kurze, üblicherweise durch die Eltern-Kind-Beziehung begründete Besuche regelmäßig nicht aus. Dies ist bei lediglich kurzzeitigen Aufenthalten --zwei bis drei Wochen pro Jahr-- nach der Lebenserfahrung der Fall.

3. Für die Beibehaltung eines Wohnsitzes sind die tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf subjektive Momente oder Absichten entscheidend.


BFH, 25.9.2014 - Az: III R 10/14



Quelle: anwaltonline.com


Rechtsanwalt Frank Theumer | 18. Feb 2015 | Anwaltskanzlei in Ludwigsfelde und Großbeeren Zu Recht !! | Ja – Kindergeldrecht machen wir auch.




Mittwoch, 18. Februar 2015

Wann verjähren Mietschulden ?

Wenn ein Mieter seiner Zahlungspflicht nicht (vollständig) nachkommt, bleibt dem Vermieter letztlich nichts anderes übrig als die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Doch wann verjähren Mietschulden?
Mietschulden verjähren innerhalb von drei Jahren. Es gilt somit die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB § 195. (beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Mietzahlungsanspruch entstanden ist; § 199 Abs. 1 BGB).

Diese Frist gilt im Übrigen auch Forderungen auf Zahlung bzw. Rückzahlung der Mietkaution oder der Betriebskosten. Gleiches gilt für Ansprüche wegen zu viel gezahlter Miete oder zu Unrecht gezahlter Maklerprovision.

Nur für eventuelle Ersatzansprüche des Vermieters wegen einer Veränderungen oder Verschlechterung der Mietsache gilt gemäß § 548 Abs. 1 BGB eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten.



Rechtsanwalt Frank Theumer | 18. Feb 2015 | Anwaltskanzlei in Ludwigsfelde und Großbeeren Zu Recht !! | Ja – Mietrecht machen wir auch.